RS0031381 – OGH Rechtssatz
Der Anspruch nach § 1326 ABGB kann bei äußerer Verunstaltung eines Kindes schon bei bloßer Möglichkeit der Behinderung im Fortkommen geltend gemacht werden.
RG vom 23.11.1939, VIII 254; Veröff: DREvBl 1940/58
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