Das Maß der Abwehr bestimmt sich nach der Art, der Wucht und der Intensität des (zur Notwehr berechtigenden) Angriffs, nach der Gefährlichkeit des Angreifers und nach den zur Abwehr zur Verfügung stehenden Mitteln.
…Art, der Wucht und der Intensität des (zur Notwehr berechtigenden) Angriffs, nach der Gefährlichkeit des Angreifers und nach den zur Abwehr zur Verfügung stehenden Mitteln ( RS0089259). Notwendig iSd § 3 Abs 1 StGB ist jene Verteidigungshandlung, die aus der Situation des Angegriffenen (ex ante) gesehen, wenngleich unter Beachtung objektiver…
…Art, der Wucht und der Intensität des (zur Notwehr berechtigenden) Angriffs, nach der Gefährlichkeit des Angreifers und nach den zur Abwehr zur Verfügung stehenden Mitteln (RS0089259; Meissel in Fenyves/Kerschner/Vonkilch , ABGB 3 § 19 Rz 57 f). Standen dem Angegriffenen – objektiv gesehen – zu einer wirksamen…
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