JudikaturOGH

RS0004697 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juni 1978

Ein aus vertragswidrigen Handlungen abgeleitetes Begehren nach Zahlung eines Schadenersatzbetrages und ein solches nach Zahlung des "Interesses" für ein (zunächst begehrtes) Verbot dieser Handlungen sind nicht verschiedene Ansprüche iSd § 233 ZPO.

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