JudikaturOGH

RS0079899 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2025

Das (wenngleich vom Kläger abgelehnte) Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches beseitigt zumindest im Regelfall die Wiederholungsgefahr (mit eingehender Darstellung der bisherigen Judikatur und der Literatur).

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