Nach § 894 ABGB wirkt die Hemmung der Verjährung nur subjektiv, das heißt für den einzelnen Gesamtschuldner, nicht aber für die übrigen.
Rückverweise
… 894 ABGB gesondert zu prüfen. Ihre Hemmung kann nur gegen jene Mitschuldner eintreten, gegen die der die Hemmung begründende Tatbestand gesetzt wurde (RIS Justiz RS0017361 [T1]; RS0017363 [T2]). 3.1 Die Beklagte und ihre Nebenintervenientin bestritten die Schadenersatzforderung des Bauherrn, waren von Anfang an nicht vergleichsbereit und beteiligten sich nicht…