JudikaturOGH

RS0011577 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2017

Eine Servitut der Holzbringung im Wege des Durchtriebes von Holz über fremden Grund ist zwar eine Feldservitut iS des § 477 ABGB gehört aber nicht zu den Wegedienstbarkeiten, zumal deren in den § 492 f ABGB vorgenommene inhaltliche Bestimmung einer ausdehnenden Auslegung Grenzen setzt.

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