JudikaturOGH

RS0096283 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juni 1978

Während des Rechtsmittelverfahrens im Schöffengerichtsverfahren und Geschworenengerichtsverfahren hat der Vorsitzende die Untersuchungshaft zu verhängen, über eine dagegen erhobene Beschwerde entscheidet die Ratskammer; gegen deren Entscheidung ist dann noch der Rechtszug an das OLG gemäß § 114 StPO gegeben.

OLG Wien vom 30.09.1976, 13 Bs 448/75

Rückverweise