JudikaturOGH

RS0011143 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2025

Wirkliche Übergabe im Sinne des Gesetzes ist die körperliche Übergabe, die Übergabe durch Zeichen, die Besitzauflassung, die Besitzanweisung nicht aber die Besitzauftragung.

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