Der Bewirtungsvertrag endet nicht schon mit der Konsumation des verkauften Getränkes und seiner Bezahlung, sondern erst mit der Beendigung des Naheverhältnisses, wobei eine kurzfristige Unterbrechung dieses Naheverhältnisses nicht schadet (hier: gewaltsame Entfernung des Gastes aus dem Lokal, wenn er unmittelbar danach versucht, wieder in das Lokal zu gelangen.
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