Läßt ein mangelhaftes Beweisanerbieten den Schluß zu, daß die Partei die Beweislastverteilung verkennt, so muß der Richter darauf drängen, daß das Vorbringen vervollständigt werde. Zumindest muß er die seiner Meinung nach aufklärungsbedürftigen Umstände darlegen und im Zweifelsfall klarstellen, ob die Partei sich mit ihrem bisherigen Vorbringen begnügen will oder nicht.
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