JudikaturOGH

RS0080348 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 1984

Die Bestimmung des § 11 Abs 1 VersVG ist nicht zwingend. Der Zeitpunkt der Fälligkeit der vom Versicherer zu erbringenden Gegenleistung kann daher auch durch Parteienvereinbarung bestimmt werden.

Rückverweise