Die Verjährungsfrist des § 1487 ABGB beginnt mit Kenntnis des Undanks.
Rückverweise
…gemäß § 1487 ABGB innerhalb von drei Jahren, wobei die Frist mit Kenntnis des Undanks zu laufen beginnt (1 Ob 503/78 = RS0018928; Dehn in KBB 6 § 1487 Rz 3). Im Hinblick auf die letzte Zahlung des Klägers an J* im Februar 2013 war…