RS0091414 – OGH Rechtssatz
Keine Urteilsaufhebung, wenn der mangelhaft begründete Freispruch nach § 259 Z 3 StPO nach mängelfreier Begründung höchstens zu einem Freispruch nach § 259 Z 4 StPO führen könnte.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden