RS0066356 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Weil außerhalb des Bereiches der Ausnahmen vom Eintragungsgrundsatz für das sogenannte "außerbücherliche Eigentum" kein Platz ist, stehen Ersatzansprüche nach § 20 LiegTeilG unter diesem Gesichtspunkt nicht zu.
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