RS0042928 – OGH Rechtssatz
Das Begehren auf Nichtigerklärung verschiedener Gesellschafterbeschlüsse im Sinne des § 41 GmbHG, aus verschiedenen Gründen, die nicht in gleicher Weise alle angefochtenen Gesellschafterbeschlüsse betreffen, bezieht sich auf verschiedene Klagsansprüche.