JudikaturOGH

RS0101609 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 1979

Kostenersatzbeschluß des OGH für die bei diesem erwachsenen Auslagen des gemäß § 45 Abs 3 RAO (für den gemäß § 41 Abs 2 StPO bestellten Verteidiger) bestellten Verteidigers.

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