JudikaturOGH

RS0029341 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juli 2025

Bei Angestellten mit einer größeren Vertrauensstellung ist ein strengerer Maßstab hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit anzulegen als bei Dienstnehmern mit untergeordneten Tätigkeiten (Ärztebesucherin).

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