8Ob137/24s—OGH Entscheidung
28. März 2025
…der Hauptschuldner geschäftsunfähig ist, seine Unterschrift gefälscht ist, die Person oder Firma nicht tatsächlich existiert oder der Wechsel aus einem anderen Grund materiell nichtig ist ( RS0083440 ; 8 Ob 87/07p ; 8 Ob 78/03h ). Für die Haftung des Wechselbürgen ist aber der Rechtsschein der Hauptschuld erforderlich, das…