JudikaturOGH

RS0022586 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2024

Der Schadenersatzanspruch hat den Zweck, einen Ausgleich für die erlittene Einbuße zukommen zu lassen. Die primäre Funktion des gesamten Haftpflichtrechtes liegt in der Verwirklichung dieses Ausgleichsgedankens.

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