RS0004294 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Gegenstand einer Exekution gemäß §§ 331 EO sind nur materiellrechtliche Ansprüche; das blosse Recht auf "Einverleibung" bzw Übertragung des Eigentumsrechtes ist daher - abgesondert - kein taugliches Exekutionsobjekt.
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