JudikaturOGH

RS0080766 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2011

§ 156 Abs 1 VersVG will Verfügungen zu Lasten des geschädigten Dritten ausschließen, doch liegt eine solche nicht vor, wenn der Dritte der Auszahlung des Schadensbetrages an den Versicherungsnehmer ausdrücklich zugestimmt hat.

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