RS0093972 – OGH Rechtssatz
Freiheitsentziehung durch eine gegen den Willen des Opfers vorgenommene fünfzehn Minuten dauernde Mitnahme in einem Personenkraftwagen ist Gewaltanwendung im Sinne § 144 Abs 1 StGB.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden