JudikaturOGH

RS0056841 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 1977

Für die Frage der sittlichen Rechtfertigung des Scheidungsbegehrens im Sinne des § 54 EheG kommt es - ebenso wie im Fall des § 49 Abs 2 EheG - auf den Zeitpunkt der Geltendmachung des diesbezüglichen Scheidungsgrundes an, wenn dieser nicht bereits in der Klage geltend gemacht wurde.

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