JudikaturOGH

RS0040990 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. August 2025

Die Fällung eines Zwischenurteiles über Teilansprüche ist unter der Voraussetzung zulässig, dass sämtliche anspruchsbegründenden und anspruchsvernichtenden Umstände bezüglich dieser Teile geprüft worden sind.

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