RS0040047 – OGH Rechtssatz
Die Frage, ob die Erlassung eines Teilurteiles oder Zwischenurteiles durch ein Gericht unterer Instanz zweckmäßig war oder nicht, kann von einer höheren Instanz nicht überprüft werden. Geprüft kann lediglich die Zulässigkeit derartiger Urteile werden.