RS0080366 – OGH Rechtssatz
Ob eine besondere Art der Garagierung versicherter Kraftfahrzeuge eine Gefahrerhöhung bedeutet, ist Frage des Einzelfalls. Es ist aber davon auszugehen, dass nur das normale Risiko versichert werden soll. Dieses Maß wird überschritten, wenn das Fahrzeug in einer feuergefährlichen Garage eingestellt und so ein gefährlicher Dauerzustand geschaffen wird.