RS0035796 – OGH Rechtssatz
Der Klage auf Geltendmachung der durch außergerichtliche Sachadensliquidierung aufgelaufenen Kosten eines Versicherungsberaters steht die Bestimmung des § 42 Abs 2 ZPO entgegen.
Der Klage auf Geltendmachung der durch außergerichtliche Sachadensliquidierung aufgelaufenen Kosten eines Versicherungsberaters steht die Bestimmung des § 42 Abs 2 ZPO entgegen.
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