14Os91/15m—OGH Entscheidung
15. September 2015
…macht die Rüge nicht deutlich, weshalb diese Vorstrafen nicht auf gleicher schädlicher Neigung (§ 71 StGB, nämlich dem Hang zu Gewalttätigkeit; RIS Justiz RS0091943, RS0092020 [T11], Jerabek in WK² StGB § 71 Rz 8) beruhen sollen. Dem weiteren Einwand zuwider war das Erstgericht nicht verpflichtet, die Bezug…