JudikaturOGH

RS0033853 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2025

In dem den Bestand der Gegenforderung bejahenden Endurteil ist auch auszusprechen, dass und in welchem Umfang die mit Teilurteil zugesprochene Klagsforderung bereits getilgt war, wenn die Gegenforderung bereits im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung über die Klagsforderung aufrechenbar war. (abweichend von 1 Ob 16/75 = EvBl 1976/38)

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