RS0094711 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Amtsmißbrauch oder Unterschlagung (unter Ausnützung einer Amtshandlung: § 313 StGB) durch Nichtablieferung sichergestellter Gegenstände hängt davon ab, wann der Entschluß zur Nichtablieferung gefaßt wurde.
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