JudikaturOGH

RS0052099 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 1977

Das generelle Verbot des § 3 Abs 1 AuslBG, einen ausländischen Arbeitnehmer ohne Beschäftigungsbewilligung oder Befreiungsschein zu beschäftigen, soll dem Arbeitsamt die Möglichkeit geben, im Einzelfall zu prüfen ob die Lage und die Entwicklung des Arbeitsmarktes eine solche Beschäftigung zulassen und ihr nicht etwa wichtige öffentliche oder gesamtwirtschaftliche Interessen entgegenstehen.

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