Um den Zuspruch einer abstrakten Rente zu begründen, hat der Kläger konkrete Umstände zu behaupten und zu beweisen, die den Verlust seines Arbeitsplatzes und eine damit verbundene Einkommenseinbuße wahrscheinlich machen könnten.
…seines Arbeitsplatzes, entfernt sich vom festgestellten Sachverhalt. Die Beweislast für die wahrscheinliche Gefährdung des Arbeitsplatzes des Verletzten trifft diesen, hier also den Kläger (RIS Justiz RS0030815). 2. Zutreffend macht der Kläger aber geltend, die Vorinstanzen hätten bei der Schmerzengeldbemessung den Schockschaden des Klägers zu wenig berücksichtigt, dem Kläger stehe ein Schmerzengeld…
…diese beiden Anspruchsvoraussetzungen (Ausgleichs- und Sicherungsfunktion) trifft den Geschädigten (ZVR 2010/119, 261 [ Ch Huber ]; ZVR 2010/46, 103 [ Ch Huber ]; RIS-Justiz RS0030815). 3.2.: Eine Zunahme der zum Unfallzeitpunkt bestehenden degenerativen Veränderungen durch den Unfall erfolgte nicht und ist auch für die Zukunft nicht zu erwarten (S …
…in JBl 1966, 546 der Rechtsprechung. Auch diese Rechtsfrage ist aber mangels Nachweises der abstrakten Rente dem Grunde nach (zur Beweispflicht vgl RIS Justiz RS0030815) nicht relevant. 4. Letztlich wird auch eine erhebliche Rechtsfrage aus dem Bereich des Verfahrensrechts nicht geltend gemacht. Die von der Revisionswerberin erneut monierte Mangelhaftigkeit…
…Rente zu begründen, muss der Kläger konkrete Umstände behaupten und beweisen, die den Verlust seines Arbeitsplatzes und eine damit verbundene Einkommenseinbuße wahrscheinlich machen (RIS-Justiz RS0030815). Einschlägige Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs betreffen im Hinblick auf die von der Judikatur entwickelten Voraussetzungen in aller Regel berufstätige Verletzte (vgl zB 2 Ob…
…Gefährdung des Arbeitsplatzes des Verletzten voraus (2 Ob 194/06b mwN), wobei letzteren die diesbezügliche Behauptungs- und Beweislast trifft (RIS Justiz RS0030815). 3. Ist der Verletzte arbeitslos, kann sein Arbeitsplatz naturgemäß nicht gefährdet sein. Die drohende Einkommenseinbuße könnte aber darin bestehen, dass für ihn die (Wieder )Erlangung…
…verbundene Einkommenseinbuße wahrscheinlich machen, den Geschädigten bzw denjenigen, der den Übergang der Ansprüche des Geschädigten auf ihn behauptet, somit hier die klagende Partei (RIS Justiz RS0030815; Hinteregger in Kletečka/Schauer , ABGB ON, § 1325 Rz 27). Wenn die Klägerin in der Revision dazu ausführt, solche Nachteile seien nicht auszuschließen…
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