JudikaturOGH

RS0020154 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 1977

Kann der Käufer selbst bei Zug um Zug - Verpflichtung die Erbringung der Gegenleistung aus den im § 1052 ABGB genannten Gründen verweigern, so muß dieses Leistungsverweigerungsrecht arg a maiori auch bei einer Nachleistungsverpflichtung bestehen.

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