JudikaturOGH

RS0019774 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2021

Unter einem erheblichen nachteiligen Gebrauch ist eine wiederholte oder lange andauernde bewusste oder grob fahrlässige vertragswidrige Benützung der Bestandsache zu verstehen, wobei es darauf ankommt, dass wichtige Interessen des Bestandgebers verletzt wurden.

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