RS0087798 – OGH Rechtssatz
Aus § 29 LiegTeilG und § 160 BAO läßt sich nicht entnehmen, daß mit der amtswegigen Verbücherung bis zum Ablauf von sechs Wochen nach Einlangen der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung innezuhalten wäre bzw die Beteiligten vom Abhandlungsgericht vom Einlangen der Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verständigen oder etwa gar zu entsprechender Antragstellung aufzufordern wäre.