Ein Versagen der Verrichtungen des Fahrzeuges liegt vor, wenn nicht die Wirkungen eintreten, die normal mit der Handhabung verbunden sind und deren Eintritt vorausgesetzt wird, oder wenn ein Fahrzeugteil die Funktion, die ihm im Betriebe im Zusammenwirken aller Teile zukommen, nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.
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