3Ob107/16f—OGH Entscheidung
24. August 2016
…allerdings folgender Klarstellung: Es entspricht der herrschender Ansicht, dass der Beweis der Begünstigungsabsicht erbracht ist, wenn Tatsachen erwiesen sind, die darauf schließen lassen (RIS Justiz RS0064365); ob der festgestellte Sachverhalt den Schluss auf die Begünstigungsabsicht iSd § 30 Abs 1 Z 3 IO zulässt, ist eine revisible Rechtsfrage…