JudikaturOGH

RS0099024 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Strafrecht
20. März 2025

Das Wesen der Untreue liegt im wissentlichen Missbrauch der rechtlichen Vertretungsbefugnis, also darin, dass sich der Täter im Rahmen der ihm durch den Umfang seiner Vollmacht eingeräumten (de iure bestehenden) Verfügungsmacht über fremdes Vermögen bewusst über die im Innenverhältnis gezogenen Schranken hinwegsetzt.

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