JudikaturOGH

RS0007932 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2025

Durch Abgabe der Erbserklärung wird die angefallene Erbschaft angetreten; die Antretung ist verfahrensmäßig der Antrag auf Einantwortung des Nachlasses.

Rückverweise