RS0104879 – OGH Rechtssatz
Bei Beantwortung der Frage, ob die Festsetzung des Unterhaltsbeitrages nach § 28 UVG zwecks Rückzahlung der Unterhaltsvorschüsse erfolgt oder ob damit dem Minderjährigen ein zusätzlicher Unterhaltsbeitrag gewährt werden soll, handelt es sich nicht um die Beurteilung einer Bemessungsfrage im Sinne des Judikates 60 neu - SZ 27/177.