JudikaturOGH

RS0027353 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2020

Für die Obsorgepflicht im Sinne des § 1309 ABGB ist entscheidend, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Falle unternehmen müssen, um die Schädigung Dritter durch ihre Kinder zu verhindern, welchen konkreten Anlaß zu bestimmten Aufsichtsmaßnahmen sie hatten.

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