JudikaturOGH

RS0071678 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juli 1977

Bei der schwerwiegenden Entscheidung, ob einem Rechtsanwalt die Berufsausübung für dauernd entzogen werden soll, kommt der Vertrauenswürdigkeit des Beschuldigten entscheidende Bedeutung zu. Das Verbleiben im Berufsstand der Rechtsanwälte ist unter dem Gesichtspunkt des § 5 Abs 2 RAO zu prüfen.

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