RS0080212 – OGH Rechtssatz
Die Wirkung des § 2 Abs 2 VersVG bezüglich der Leistungsfreiheit des Versicherers treten auch ein, wenn dieser bei Vertragsabschluß Kenntnis davon hatte, daß der Versicherungsfall bereits eingetreten war, jedoch gebührt ihm keine Prämie.