JudikaturOGH

RS0014225 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. März 1989

Abschluß eines Versicherungsvertrages mit Rückwirkung in Kenntnis des Eintrittes des Versicherungsfalles ist noch kein Verzicht auf die Leistungsfreiheit nach §2 Abs 2 VersVG.

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