JudikaturOGH

RS0050895 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2002

Produktion und Vertrieb von Waren bilden auch dann, wenn sie in organisatorisch voneinander getrennten Betrieben oder Betriebsabteilungen durchgeführt werden, im Sinne des § 9 ArbVG eine fachliche Einheit.

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