JudikaturOGH

RS0046541 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. September 2025

§ 58 Abs 1 JN ist auch dann anzuwenden, wenn der Kläger das (gänzliche oder teilweise) Erlöschen des auf eine Geldleistung gerichteten Unterhaltsanspruches geltend macht.

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