JudikaturOGH

RS0011923 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Januar 1988

Gefährdet der Vorerbe die Substanz des Substitutionsvermögens, dann hat der Nacherbe iS des § 520 ABGB einen Anspruch auf Sicherstellung. Dieser Anspruch ist im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen.

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