JudikaturOGH

RS0014072 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 1981

§ 862 ABGB stellt nur fest, wann der Offerent idR von seiner Haftung entbunden sein soll. Außerhalb der Regelfälle ist auf die besonderen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen.

Rückverweise