RS0095849 – OGH Rechtssatz
Nur wenn der Beamte (oder die Behörde) zu der Amtshandlung ihrer Art nach überhaupt nicht berechtigt, entfällt die Strafbarkeit.
…Amtshandlung und nicht davon abhänge, dass die Beamten zu dieser nicht einmal abstrakt befugt (arg: „ihrer Art nach nicht berechtigt“) waren (RIS-Justiz RS0095849 , RS0095890 T5; Danek/Mann in WK 2 StGB § 269 Rz 71). Letzteres behauptet der Beschwerdeführer aber zu Recht (vgl etwa…
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