JudikaturOGH

RS0022756 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juni 1977

Der Ansicht, daß eine Haftung nach § 1 EKHG nur für Betriebsunfälle bestehe, die im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit als typischer Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges stehen, kann nicht beigepflichtet werden.

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